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Institut

Gründung und Zielsetzung des Instituts für Energiewirtschaftsrecht (EWIR)

Das Institut für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) ist ein Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln. Seine Gründung am 19. Oktober 2017 knüpft trotz des damit verbundenen Neuanfangs an die lange Tradition des früheren Instituts für Energierecht an der Universität zu Köln an. Die Leitung des Instituts hat Prof. Torsten Körber, LL.M. als Gründungsdirektor übernommen.

Das EWIR dient der interdisziplinär ausgerichteten Forschung und Lehre auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts. Es wird als Institut der Universität zu Köln von dieser getragen und anders als das frühere An-Institut auch ganz überwiegend aus öffentlichen Mitteln durch die Universität zu Köln finanziert, was vollständige Unabhängigkeit und Forschungsfreiheit garantiert. Begleitend steht dem Institut aber auch weiterhin der Förderverein zur Seite.

Die hohe Dynamik und Komplexität des modernen Energierechts lassen eine Fokussierung essenziell erscheinen. Das EWIR konzentriert sich daher in der Forschung auf die privatrechtlichen Aspekte des Energiewirtschaftsrechts und auf Themen, die im Schnittbereich zu den anderen Forschungsfeldern des Lehrstuhls liegen (insbesondere Energiekartellrecht, Energievertragsrecht, Wämewende (insbesondere Fernwärme), Kundenschutz,  Digitalisierung und Daten). Die Grundlagen dafür bilden die zivilrechtliche Basis des Lehrstuhls sowie die Verbindung mit dem Kartellrecht, dem Telekommunikationsrecht und dem Recht der digitalen Wirtschaft.

Nicht im Fokus der Forschungsagenda des EWIR stehen Aspekte des öffentlichen Energierechts (z.B. Europa-, Verfassungs-, Planungs-, Bau-, Klimaschutz-, Vergabe- oder Beihilfenrecht) sowie komplexe, eher ökonomisch geprägten Details der Netzentgeltregulierung und EEG. In Bezug auf diese Gebiete strebt das EWIR eine enge Zusammenarbeit mit anderen Instituten an und praktiziert diese insbesondere mit dem ökonomischen Institut für Energiewirtschaft an der Universität zu Köln (EWI) sowie mit den öffentlich-rechtlich ausgerichteten Partnerinstituten in NRW, namentlich mit dem Düsseldorfer Institut für Energierecht (DIER) und dem Bochumer Institut für Energie- und Bergrecht (IBE). Traditionell gute Beziehungen bestehen auch zu anderen Energierechtsinstituten und zur Universität Tilburg (Niederlande).

Für die Zusammenarbeit mit weiteren in- und ausländischen Kooperationspartnern - auch aus der Praxis - sind wir offen. Tagungen und EWIR-Workshops decken – ebenso wie die Lehre – das Energierecht auch außerhalb der zentralen Forschungsagenda des EWIR ab.

Früheres Institut für Energierecht an der Universität zu Köln

Das frühere Institut für Energierecht wurde im Februar 1956 als erste wissenschaftliche Einrichtung dieser Art in Deutschland an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn gegründet. Gründungsdirektor des Instituts war Prof. Dr. Dr.-Ing. h.c. Paul Gieseke. Im April 1959 trat Prof. Dr. Kurt Ballerstedt die Nachfolge an. Im Einvernehmen mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn wurde das Institut im März 1964 an die Universität zu Köln verlegt, wo Prof. Dr. Bodo Börner die Leitung übernahm. In den Jahren 1988 bis 2003 führte Prof. Dr. Jürgen F. Baur das Institut. Ihm folgte von 2003 bis 2016 Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A. Das Institut für Energierecht an der Universität zu Köln wurde 2017 aufgelöst. An seine Stelle ist das neue Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln getreten.

Info-Flyer zum EWIR

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