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Informationen für Ausbilder

Die Praxisbörse steht für alle  (z.B. Anwaltssozietäten, Behörden, Gerichten, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen) offen, die in in den vom Lehrstuhl vertretenen Bereichen ausbilden. Jeder kann mitmachen. Die Teilnahme ist für alle Seiten kostenfrei und unverbindlich.

Für die Referendare, mehr aber noch für Praktikanten, ist es häufig schwierig, die richtigen Ansprechpartner für Referendarstellen oder Praktika in Anwaltssozietäten, Behörden, Gerichten, Verbänden und Wirtschaftsunternehmen zu finden. Lehrstuhl und EWIR haben deshalb eine Webseite eingerichtet, auf welcher diese Ansprechpartner aufgelistet sind.  Für Praxis und Lehre eröffnen insbesondere Praktika die Möglichkeit, Interesse für das Fach zu wecken und damit den Nachwuchs für diese Fächer zu motivieren.

Die Praktika oder Referendarstellen, für welche die Praxisbörse Ansprechpartner auflistet, müssen einen Bezug zu den Feldern Kartellrecht, Energierecht, Telekommunikationsrecht und/oder Recht der digitalen Wirtschaft haben. Den Kontakt müssen die Studenten dann direkt mit den Ausbildern herstellen. Eine Vermittlung konkreter Stellen findet nicht statt.

Bei Praktika sollte nur die Mindestsemesterzahl als Anforderung angegeben werden. Besondere Fachkenntnisse haben die Studenten, wenn sie ein Praktikum machen, allesamt noch nicht. Bei Referendarstellen kann der Besuch bestimmter Vorlesungen oder Seminare (z.B. Wettbewerbsrecht oder Energierecht) verlangt oder jedenfalls als erwünscht beschrieben werden. Das fördert den Besuch dieser Veranstaltungen und damit auch die fachspezifische Qualifikation der Referendare, bevor sie ihre Referendarausbildung beginnen.

Die Daten für die Praxisbörse müssen  mittels eines standardisierten Fragebogens übermittelt werden. Den Fragenbogen finden Sie hier.